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OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) 2026: B2C-Verkäufe in der EU

Sie haben Ihren Sitz in der EU und verkaufen an Verbraucher in anderen EU-Ländern. Vielleicht haben Sie gehört, dass Sie sich in jedem Land, in das Sie verkaufen, für die Umsatzsteuer registrieren müssen. Das klingt verrückt.

Das war es auch – bis Juli 2021. Da hat die EU 27 einzelne Registrierungspflichten durch den One-Stop-Shop (OSS) ersetzt: eine Registrierung, eine Quartalsmeldung, eine Zahlung. Die Umsatzsteuer leitet die EU für Sie an die einzelnen Länder weiter.

Diese Anleitung erklärt, wie das funktioniert, ab wann es gilt und wie Sie es einrichten.

Ohne OSS müssten Sie sich als deutscher Verkäufer, der Waren an Verbraucher in Frankreich, Spanien und Italien liefert, in Frankreich, Spanien und Italien jeweils einzeln für die Umsatzsteuer registrieren. Drei Registrierungen, drei Steuererklärungen, drei Zahlungsvorgänge und der Verwaltungsaufwand in drei Sprachen.

Der OSS ersetzt das alles. Sie registrieren sich einmal in Ihrem Heimatland (Ihrem „Mitgliedstaat der Identifizierung“), berechnen jedem Kunden an der Kasse den Umsatzsteuersatz seines Landes und reichen eine Quartalsmeldung ein, die alle Ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe in der EU abdeckt. Ihre Heimatbehörde leitet die Umsatzsteuer an die einzelnen Bestimmungsländer weiter.

Eine Registrierung. Eine Meldung. Eine Zahlung. Fertig.

Das ist die wichtigste Zahl im grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU. So funktioniert sie:

Unter 10.000 € grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen pro Jahr: Sie können auf alle EU-Verkäufe den Umsatzsteuersatz Ihres Heimatlands berechnen. Ein deutscher Verkäufer darf also einem französischen Kunden 19 % berechnen. Eine OSS-Registrierung ist nicht nötig. Sie melden alles in Ihrer normalen inländischen Umsatzsteuererklärung.

Über 10.000 €: Ab dem Verkauf, mit dem Sie die Schwelle überschreiten, müssen Sie den Umsatzsteuersatz des Landes Ihres Kunden berechnen. Ein deutscher Verkäufer muss dann französischen Kunden 20 %, italienischen Kunden 22 % und spanischen Kunden 21 % berechnen. Mit dem OSS gelingt das, ohne dass Sie sich in jedem Land registrieren müssen.

  • Es sind 10.000 € netto (ohne Umsatzsteuer), berechnet pro Kalenderjahr
  • Sie gilt für alle EU-Länder zusammen – nicht pro Land. 6.000 € nach Frankreich plus 5.000 € nach Spanien sind 11.000 € und damit über der Schwelle
  • Waren und digitale Leistungen zählen zusammen – innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen (TBE-Leistungen) werden zusammengerechnet
  • Es gibt keine Übergangsfrist. Sobald Sie 10.000 € überschreiten, muss schon der nächste Verkauf mit dem Satz des Bestimmungslands erfolgen. Sie können das Jahr nicht zum inländischen Satz zu Ende führen
  • Sie wird jedes Kalenderjahr zurückgesetzt – wenn Sie sie im Vorjahr überschritten haben, gelten Sie aber ab dem 1. Januar des laufenden Jahres als darüber

Ja. Sie können sich auch freiwillig für den OSS registrieren, wenn Sie unter 10.000 € liegen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie mindestens zwei Kalenderjahre dabeibleiben. Gründe, früher einzusteigen:

  • In den Ländern Ihrer Kunden gelten niedrigere Umsatzsteuersätze als bei Ihnen (z. B. Sie sitzen in Ungarn mit 27 %, die meisten Kunden aber in Deutschland mit 19 % – der Satz des Bestimmungslands spart Ihren Kunden dann Geld und macht Sie wettbewerbsfähiger)
  • Sie wachsen schnell und überschreiten bald 10.000 € – besser, Sie richten es jetzt ein, als mitten im Jahr in Hektik zu geraten
  • Sie möchten auf Rechnungen die örtliche Umsatzsteuer ausweisen, weil das professioneller wirkt

Es gibt tatsächlich drei Varianten des OSS. Welche für Sie gilt, hängt davon ab, wo Sie ansässig sind und was Sie verkaufen:

Für: Unternehmen mit Sitz in der EU, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen.

Diese Variante nutzen die meisten EU-Verkäufer. Sie umfasst:

  • Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren – Sie versenden physische Produkte aus Ihrem Land an einen Verbraucher in einem anderen EU-Land
  • Grenzüberschreitende B2C-Dienstleistungen – Sie erbringen Dienstleistungen für Verbraucher in anderen EU-Ländern
  • Bestimmte inländische Lieferungen über Marktplätze – wenn der Marktplatz als Lieferer gilt

Sie registrieren sich in Ihrem Heimatland und melden vierteljährlich.

Für: Unternehmen außerhalb der EU, die Dienstleistungen an Verbraucher in der EU erbringen.

Diese Variante ist für Unternehmen außerhalb der EU (z. B. aus dem Vereinigten Königreich, den USA oder Australien) gedacht, die digitale Dienstleistungen, Beratung oder andere Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen. Sie wählen ein beliebiges EU-Land für die Registrierung aus und melden vierteljährlich.

Wichtig für Verkäufer aus dem Vereinigten Königreich: Seit dem Brexit nutzen britische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen, die Nicht-Union-Regelung. Für Waren, die in die EU eingeführt werden, nutzen Sie stattdessen den IOSS – siehe unsere Anleitung Vereinigtes Königreich–EU (Englisch).

Für: Verkäufer außerhalb der EU, die physische Waren im Wert von höchstens 150 € direkt an EU-Verbraucher versenden.

Das ist eine eigene Regelung mit monatlicher Meldung. Wir behandeln sie ausführlich in der IOSS-Anleitung (Englisch).

Diese Anleitung konzentriert sich auf die Union-OSS-Regelung – die für Verkäufer mit Sitz in der EU, die grenzüberschreitend innerhalb der EU an Verbraucher verkaufen.

Sie registrieren sich in Ihrem Heimatland in der EU – dem Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Dieses Land wird Ihr „Mitgliedstaat der Identifizierung“ (MSI).

Wenn Ihr Unternehmen Niederlassungen in mehreren EU-Ländern hat, ist Ihr MSI das Land, in dem sich Ihr Hauptsitz befindet.

Jedes Land hat sein eigenes Portal, aber der Ablauf ist im Großen und Ganzen derselbe:

  1. Melden Sie sich im Online-Portal Ihrer nationalen Steuerbehörde an
  2. Gehen Sie zum Bereich OSS bzw. Umsatzsteuer im E-Commerce
  3. Senden Sie Ihren Registrierungsantrag mit Ihren Unternehmensdaten und Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab
  4. Sie erhalten eine Bestätigung und Ihre OSS-Identifikationsnummer

In Deutschland laufen die OSS-Registrierung und die OSS-Meldungen über das BZSt Online-Portal (BOP).

Einige länderspezifische Portale:

LandPortal
DeutschlandBZSt Online-Portal (BOP)
Frankreichimpots.gouv.fr
NiederlandeMijn Belastingdienst
SpanienSede Electrónica AEAT
ItalienAgenzia delle Entrate

Die Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Werktage bestätigt. Ihr erster OSS-Meldezeitraum beginnt mit dem Quartal, in dem die Registrierung wirksam wird.

Der OSS deckt nur grenzüberschreitende B2C-Verkäufe ab. Sie brauchen weiterhin:

  • Ihre normale inländische Umsatzsteuer-Registrierung – für Verkäufe innerhalb Ihres eigenen Landes
  • Örtliche Umsatzsteuer-Registrierungen für Lagerbestände in anderen Ländern – wenn Sie Amazon-FBA-Lager in Deutschland und Polen nutzen, brauchen Sie getrennte Registrierungen in Deutschland und Polen. Der OSS deckt das nicht ab
  • B2B-Verkäufe – diese sind in der Regel steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und werden nicht über den OSS gemeldet

Sie berechnen den Normalsatz des Landes Ihres Kunden, nicht den Ihres Landes. Das sind die aktuellen Normalsätze:

LandNormalsatzÜbliche ermäßigte Sätze
Österreich20 %10 %, 13 %
Belgien21 %6 %, 12 %
Bulgarien20 %9 %
Kroatien25 %5 %, 13 %
Zypern19 %5 %, 9 %
Tschechien21 %12 %
Dänemark25 %—
Estland24 %9 %, 13 %
Finnland25,5 %10 %, 14 %
Frankreich20 %5,5 %, 10 %
Deutschland19 %7 %
Griechenland24 %6 %, 13 %
Ungarn27 %5 %, 18 %
Irland23 %9 %, 13,5 %
Italien22 %4 %, 5 %, 10 %
Lettland21 %5 %, 12 %
Litauen21 %5 %, 12 %
Luxemburg17 %3 %, 8 %, 14 %
Malta18 %5 %, 7 %
Niederlande21 %9 %
Polen23 %5 %, 8 %
Portugal23 %6 %, 13 %
Rumänien21 %11 %
Slowakei23 %5 %, 10 %
Slowenien22 %5 %, 9,5 %
Spanien21 %4 %, 10 %
Schweden25 %6 %, 12 %

Ermäßigte Sätze gelten für bestimmte Produktkategorien – Bücher, Lebensmittel, Kinderartikel, medizinische Produkte usw. Welche Kategorien das sind, unterscheidet sich von Land zu Land. Ein Kinderbuch kann in Frankreich ermäßigt besteuert werden, in Dänemark aber zum Normalsatz (dort gibt es überhaupt keinen ermäßigten Satz).

Für die meisten Online-Händler, die allgemeine physische Waren verkaufen, gilt der Normalsatz. Wenn Sie Kategorien verkaufen, die für ermäßigte Sätze infrage kommen könnten, prüfen Sie die Regeln jedes Bestimmungslands einzeln.

Sätze zuletzt geprüft: Mai 2026. Die aktuellen Sätze finden Sie in der Steuersatz-Datenbank der Europäischen Kommission.

Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner (Englisch) berechnen Sie die Steuer für einen grenzüberschreitenden Verkauf zum Satz des Kundenlands, passend zu dem, was Sie verkaufen.

Vierteljährlich. Die Meldungen sind bis zum letzten Tag des Monats nach dem Quartalsende fällig.

QuartalZeitraumFrist
Q1Januar – März30. April
Q2April – Juni31. Juli
Q3Juli – September31. Oktober
Q4Oktober – Dezember31. Januar

Für jedes EU-Land, in das Sie im Quartal verkauft haben, melden Sie:

  • Gesamtwert der Umsätze pro Land und Steuersatz
  • Angewandten Steuersatz
  • Gesamte geschuldete Umsatzsteuer pro Land

Einzelne Transaktionen melden Sie nicht – nur Summen pro Land, aufgeschlüsselt nach Steuersatz.

Die gesamte geschuldete Umsatzsteuer (über alle Länder hinweg) zahlen Sie in einer einzigen Zahlung an die Steuerbehörde Ihres Heimatlands. Diese verteilt sie an die einzelnen Bestimmungsländer. Die Zahlung erfolgt in Euro.

Wenn Sie in einem Quartal keine grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe hatten, müssen Sie trotzdem eine Nullmeldung abgeben. Fehlt sie, drohen Sanktionen bis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

  • Inländische Verkäufe – diese gehören in Ihre normale inländische Umsatzsteuererklärung
  • Grenzüberschreitende B2B-Verkäufe – das sind innergemeinschaftliche Lieferungen, die in Ihrer inländischen Erklärung gemeldet werden
  • Verkäufe über Marktplätze, bei denen der Marktplatz als Lieferer gilt – der Marktplatz kümmert sich bei diesen Transaktionen um die Umsatzsteuer (Amazon, Etsy usw.)

Das hängt von den Regeln des Bestimmungslands ab, nicht von denen Ihres Heimatlands. Manche EU-Länder verlangen Rechnungen für alle B2C-Verkäufe, andere nur ab einem bestimmten Betrag, und wieder andere verlangen für B2C gar keine.

In der Praxis dienen die Bestellbestätigungen der meisten E-Commerce-Plattformen (Shopify, WooCommerce) als Rechnung. Achten Sie darauf, dass jede Bestätigung Folgendes enthält:

  • Name, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens
  • Das Land des Kunden
  • Eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
  • Den Bruttogesamtbetrag
  • Einen Hinweis auf die OSS-Regelung (z. B. „Umsatzsteuer nach OSS – Union-Regelung berechnet“)

Für die Rechnungsstellung gelten die Regeln des Bestimmungslands. Die OSS-Verordnung bringt aber eine Vereinfachung: Sie können die Rechnungsregeln Ihres Heimatlands anwenden – für Umsätze, die im OSS gemeldet werden –, solange das Bestimmungsland keine besonderen Angaben verlangt, die Ihre Heimatregeln nicht abdecken.

In der Praxis sind Sie mit den oben genannten Angaben in praktisch allen EU-Ländern auf der sicheren Seite.

Alle im OSS gemeldeten Transaktionen müssen Sie 10 Jahre lang detailliert aufbewahren. Die Unterlagen müssen Folgendes enthalten:

  • Das Bestimmungsland
  • Die Art der Dienstleistung bzw. die Beschreibung der Waren
  • Das Datum der Lieferung oder Leistung
  • Die Bemessungsgrundlage (ohne Umsatzsteuer)
  • Den angewandten Steuersatz
  • Den Steuerbetrag
  • Datum und Betrag der Zahlung
  • Erhaltene Anzahlungen
  • Die Angaben, mit denen Sie den Standort des Kunden bestimmt haben (Lieferadresse, IP-Adresse, Rechnungsadresse – bei digitalen Leistungen brauchen Sie mindestens zwei Nachweise)

Jede EU-Steuerbehörde kann diese Unterlagen zur Prüfung anfordern – nicht nur Ihr Heimatland. Wenn Frankreich Ihre Verkäufe an französische Kunden prüfen will, kann es Ihre Unterlagen über die Steuerbehörde Ihres Heimatlands anfordern.

Speichern Sie alles digital. Löschen Sie 10 Jahre lang nichts.

Seit April 2025 berechnet Shopify Tax die Umsatzsteuer an der Kasse für EU-Verkäufer von Haus aus und wendet automatisch den richtigen Satz des Bestimmungslands an.

  1. Gehen Sie zu Einstellungen → Steuern und Zölle
  2. Richten Sie die Einstellungen für Ihr EU-Land ein
  3. Shopify wendet bei grenzüberschreitenden Verkäufen die Sätze des Bestimmungslands an

Die Daten für Ihre OSS-Meldung können Sie aus den Steuerberichten von Shopify exportieren, aufgeschlüsselt nach Land und Steuersatz – fertig zum Einreichen.

  1. Installieren Sie ein Umsatzsteuer-Plugin, das den EU-OSS unterstützt (z. B. EU VAT Assistant, EU/UK VAT Compliance)
  2. Richten Sie die Umsatzsteuersätze der Bestimmungsländer je Land ein
  3. Das Plugin berechnet den richtigen Satz anhand der Lieferadresse des Kunden

Exportieren Sie die Steuerberichte nach Land für Ihre vierteljährliche OSS-Meldung.

Wenn Amazon oder Etsy als Lieferer gilt, übernehmen sie Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer für Sie. Diese Verkäufe werden nicht in Ihrer OSS-Meldung angegeben – darum kümmert sich der Marktplatz.

Wenn Sie neben den Marktplatzverkäufen aber auch auf Ihrer eigenen Website verkaufen, sind diese Verkäufe Ihre Sache und müssen über den OSS gemeldet werden, sobald sie die 10.000-€-Schwelle überschreiten.

Melden Sie nichts doppelt. Über Marktplätze vermittelte Verkäufe laufen über das Umsatzsteuersystem des Marktplatzes. Ihre eigenen Direktverkäufe laufen über Ihren OSS. Achten Sie darauf, dass Ihre Buchhaltung beides sauber trennt.

OSS oder örtliche Registrierung – wann was sinnvoll ist

Abschnitt betitelt „OSS oder örtliche Registrierung – wann was sinnvoll ist“
SituationOSS nutzenÖrtlich registrieren
Verkauf aus Ihrem Heimatland an Verbraucher in anderen EU-Ländern✓
Grenzüberschreitender Verkauf digitaler Dienstleistungen✓
Lagerbestand in Amazon-FBA-Lagern in anderen EU-Ländern✓ (für jedes Lagerland)
Sie haben ein Büro oder Mitarbeiter in einem anderen EU-Land✓ (feste Niederlassung = örtliche Registrierung)
Innergemeinschaftliche B2B-LieferungenInländische Erklärung
Grenzüberschreitender Verkauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabak)✓ (örtliche Registrierung erforderlich)

Wichtig: Wenn Sie Amazon FBA nutzen und Ihr Lagerbestand in Lagern in Deutschland, Frankreich und Polen liegt, brauchen Sie drei getrennte örtliche Umsatzsteuer-Registrierungen für diese Länder PLUS Ihre OSS-Registrierung für die übrigen grenzüberschreitenden Verkäufe, die nicht von örtlichen Registrierungen abgedeckt sind. Der OSS ist eine Vereinfachung, kein vollständiger Ersatz für örtliche Registrierungen.

Sie überschreiten 10.000 € und registrieren sich nicht für den OSS

Abschnitt betitelt „Sie überschreiten 10.000 € und registrieren sich nicht für den OSS“

Streng genommen müssen Sie sich dann in jedem EU-Land, in dem Sie Kunden haben, für die Umsatzsteuer registrieren. Tun Sie das nicht, kann jedes Land Umsatzsteuer, Strafen und Zinsen auf Ihre Verkäufe an seine Verbraucher festsetzen. In der Praxis ist die Durchsetzung unterschiedlich – aber die EU-Steuerbehörden tauschen immer aktiver Daten aus, vor allem bei Online-Händlern.

Die Steuerbehörde Ihres Heimatlands kann eine Erinnerung schicken. Wenn Sie drei Quartale in Folge versäumen, können Sie aus dem OSS ausgeschlossen werden – dann müssen Sie sich wieder in jedem Land einzeln registrieren. Eine Wiederaufnahme ist möglich, erfordert aber einen neuen Antrag.

Jedes Bestimmungsland kann Ihre Verkäufe an seine Verbraucher prüfen. Stellt es Abweichungen fest, kann es über die Behörde Ihres Heimatlands zusätzliche Umsatzsteuer plus Strafen festsetzen. Ihre Heimatbehörde fungiert dabei als Vermittler, aber das Bestimmungsland legt die Strafe fest.

Die erste OSS-Meldung kann einschüchternd wirken. Das ist genau zu tun:

Exportieren Sie Ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe des Quartals aus Ihrer E-Commerce-Plattform. Sie brauchen eine Aufschlüsselung nach:

  • Land des Kunden
  • Angewandtem Steuersatz
  • Nettogesamtbetrag pro Land und Steuersatz
  • Umsatzsteuer gesamt pro Land und Steuersatz

Entfernen Sie aus Ihren Daten:

  • Inländische Verkäufe (im selben Land wie Sie)
  • B2B-Verkäufe (innergemeinschaftliche Lieferungen)
  • Verkäufe über Marktplätze, die als Lieferer gelten (Amazon, Etsy)
  • Verkäufe an Kunden außerhalb der EU

Rufen Sie das OSS-Portal Ihres Landes auf und gehen Sie zum Bereich für die Abgabe der Meldung. In Deutschland ist das das BZSt Online-Portal (BOP).

Tragen Sie für jedes EU-Land, in das Sie verkauft haben, ein:

  • Steuerpflichtigen Betrag (netto)
  • Steuersatz
  • Steuerbetrag

Wenn Sie in dasselbe Land zu mehreren Sätzen verkauft haben (z. B. Normalsatz und ermäßigter Satz für Deutschland), tragen Sie jeden Satz in einer eigenen Zeile ein.

Kontrollieren Sie die Summen noch einmal. Das Portal berechnet die gesamte geschuldete Umsatzsteuer über alle Länder hinweg.

Zahlen Sie den Gesamtbetrag in einer einzigen Zahlung in Euro bis zur Frist an die Steuerbehörde Ihres Heimatlands.

Archivieren Sie die Meldung, Ihre Zahlungsbestätigung und die zugrunde liegenden Verkaufsdaten. Bewahren Sie sie 10 Jahre auf.

  • Marktplatzverkäufe nicht von Direktverkäufen trennen. Über Marktplätze vermittelte Verkäufe (Amazon, Etsy als Lieferer) werden NICHT im OSS gemeldet. Die Verkäufe über Ihre eigene Website schon. Wer das vermischt, meldet doppelt oder zu wenig.
  • Den Satz des Heimatlands über 10.000 € weiter verwenden. Sobald Sie die Schwelle überschreiten, muss jeder Verkauf mit dem Satz des Bestimmungslands erfolgen. Eine Übergangsfrist bis zum nächsten Jahr gibt es nicht.
  • Vergessen, dass die 10.000 € Waren UND digitale Leistungen zusammen umfassen. Wenn Sie grenzüberschreitend 6.000 € mit physischen Waren und 5.000 € mit digitalen Leistungen verkaufen, liegen Sie darüber.
  • Keine Nullmeldungen abgeben. Auch wenn Sie in einem Quartal keinen grenzüberschreitenden Umsatz hatten, reichen Sie die Meldung ein. Fehlt sie, können Sie aus dem OSS ausgeschlossen werden.
  • Annehmen, dass der OSS Lagerbestand in ausländischen Lagern abdeckt. Wenn Sie Waren bei Amazon FBA in einem anderen EU-Land lagern, brauchen Sie dort eine örtliche Umsatzsteuer-Registrierung. Der OSS deckt nur Waren ab, die aus Ihrem Heimatland (oder einem Land, in dem Sie registriert sind) versendet werden.
  • Unterlagen nicht 10 Jahre aufbewahren. Die EU-Vorgabe lautet 10 Jahre, nicht die kürzere Frist Ihres Heimatlands. Jedes EU-Land kann Ihre OSS-Verkäufe prüfen.
  • Falsche ermäßigte Sätze anwenden. Ein Produkt, das bei Ihnen ermäßigt besteuert wird, kann im Bestimmungsland zum Normalsatz besteuert werden – und umgekehrt. Prüfen Sie immer die Einstufung im Bestimmungsland.