Mehrwertsteuer Schweiz: Sätze 2026 und Regeln für Verkäufer aus der EU
Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz beträgt seit 2024 8,1 %, für Lebensmittel und Bücher 2,6 % und für Übernachtungen 3,8 %. Verkaufen Sie aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz, ist das zunächst eine steuerfreie Ausfuhr: Ihr Kunde zahlt die Einfuhrsteuer beim Zoll. Registrieren müssen Sie sich in der Schweiz erst, wenn Sie dort steuerpflichtige Umsätze haben und weltweit mindestens 100.000 CHF Umsatz machen, etwa mit vielen kleinen Paketen über die Versandhandelsregelung.
| Schweizer Mehrwertsteuer (2026) | Satz | Wofür |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | Die meisten Waren und Dienstleistungen: Kleidung, Elektronik, Kosmetik, Software, Beratung |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Lebensmittel, nichtalkoholische Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| Sondersatz Beherbergung | 3,8 % | Übernachtungen mit Frühstück |
Sätze seit dem 1. Januar 2024, laut Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV). Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner (Englisch) rechnen Sie Beträge für jedes Land um.
Kurz gesagt: Wer gelegentlich in die Schweiz verschickt, verkauft ohne deutsche Umsatzsteuer und lässt den Kunden die Einfuhrsteuer zahlen. Wer viele kleine Pakete schickt, in der Schweiz ein Lager hat oder digitale Leistungen an Schweizer Privatkunden verkauft, muss sich bei der ESTV registrieren, braucht einen Steuervertreter und berechnet 8,1 % Schweizer MWST.
Schweizer Mehrwertsteuer berechnen
Abschnitt betitelt „Schweizer Mehrwertsteuer berechnen“Die Schweizer MWST wird auf den Nettopreis aufgeschlagen:
- Netto zu brutto: 100,00 CHF × 8,1 % = 8,10 CHF MWST. Bruttopreis 108,10 CHF
- Brutto zu netto: 108,10 CHF ÷ 1,081 = 100,00 CHF. Die MWST beträgt 8,10 CHF
- Reduzierter Satz: Ein Buch für 30,00 CHF netto kostet mit 2,6 % MWST 30,78 CHF
Preise für Privatkunden zeigen Sie in der Schweiz wie in Deutschland inklusive Mehrwertsteuer an.
Verkaufen in die Schweiz: was gilt?
Abschnitt betitelt „Verkaufen in die Schweiz: was gilt?“Die Schweiz gehört nicht zur EU. Für einen Verkäufer aus Deutschland oder Österreich gelten deshalb weder das OSS-Verfahren noch die Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen. Entscheidend sind zwei Fragen: Wie viel Umsatz machen Sie weltweit, und wie kommt die Ware in die Schweiz?
| Ihre Situation | Schweizer MWST-Registrierung? | Wer zahlt die Steuer in der Schweiz? |
|---|---|---|
| Gelegentliche Pakete an Privat- oder Firmenkunden | Nein | Der Kunde zahlt die Einfuhrsteuer beim Zoll (ab 5 CHF Steuer) |
| Viele Kleinsendungen, zusammen mindestens 100.000 CHF im Jahr | Ja, Versandhandelsregelung | Sie, mit 8,1 % oder 2,6 % auf alle Verkäufe in die Schweiz |
| Lager in der Schweiz, weltweiter Umsatz ab 100.000 CHF | Ja | Sie, wie ein Schweizer Händler |
| Verkauf über eine elektronische Plattform (seit 2025) | Meist nicht | Die Plattform gilt als Leistungserbringerin und rechnet ab |
| Digitale Leistungen an Schweizer Privatkunden, weltweiter Umsatz ab 100.000 CHF | Ja | Sie |
| Dienstleistungen an Schweizer Unternehmen | Nein | Der Kunde, über die Bezugsteuer |
Die 100.000-CHF-Grenze zählt weltweit
Abschnitt betitelt „Die 100.000-CHF-Grenze zählt weltweit“Die Umsatzgrenze von 100.000 CHF bezieht sich auf Ihren weltweiten Umsatz, nicht auf den Umsatz in der Schweiz. Ein deutscher Onlineshop mit 300.000 € Jahresumsatz liegt also darüber, auch wenn er nur wenig in die Schweiz verkauft. Pflichtig wird er aber erst, wenn er in der Schweiz steuerpflichtige Umsätze erbringt, etwa über die Versandhandelsregelung oder ein Schweizer Lager.
Die Versandhandelsregelung
Abschnitt betitelt „Die Versandhandelsregelung“Pakete, bei denen die Einfuhrsteuer höchstens 5 CHF beträgt, lässt der Zoll ohne Steuer passieren. Bei 8,1 % sind das Sendungen bis etwa 62 CHF Warenwert einschließlich Versandkosten, bei 2,6 % (zum Beispiel Bücher) bis etwa 192 CHF.
Damit ausländische Händler dadurch keinen Vorteil gegenüber Schweizer Läden haben, gilt seit 2019 die Versandhandelsregelung: Wer im Jahr für mindestens 100.000 CHF solche Kleinsendungen in die Schweiz verschickt, muss sich bei der ESTV registrieren. Ab dann gilt jeder Verkauf in die Schweiz als Inlandsumsatz, auch die größeren Pakete:
- Sie berechnen Ihren Schweizer Kunden 8,1 % oder 2,6 % MWST
- Sie führen die Ware im eigenen Namen ein und zahlen die Einfuhrsteuer
- Die Einfuhrsteuer ziehen Sie in Ihrer Schweizer MWST-Abrechnung als Vorsteuer ab
- Auf Rechnung und Paket steht Ihre Schweizer MWST-Nummer
Ihre Kunden zahlen dann beim Empfang nichts mehr nach, was Rücksendungen wegen unerwarteter Gebühren vermeidet.
Plattformen: seit 2025 rechnet der Marktplatz ab
Abschnitt betitelt „Plattformen: seit 2025 rechnet der Marktplatz ab“Seit dem 1. Januar 2025 gelten elektronische Plattformen, über die Händler Waren an Kunden in der Schweiz verkaufen, für die Mehrwertsteuer als Lieferantinnen. Die Plattform rechnet die Schweizer MWST ab, nicht der einzelne Händler. Verkaufen Sie nur über einen solchen Marktplatz, müssen Sie sich für diese Verkäufe in der Regel nicht selbst registrieren. Prüfen Sie aber, ob Ihr Marktplatz in der Schweiz registriert ist und die MWST tatsächlich übernimmt.
Zoll und Einfuhrsteuer
Abschnitt betitelt „Zoll und Einfuhrsteuer“Beim Zoll fallen zwei verschiedene Abgaben an:
| Abgabe | Seit 2024 | Wer erhebt sie |
|---|---|---|
| Zoll | Für Industrieprodukte (Kleidung, Schuhe, Elektronik, Kosmetik, Möbel) abgeschafft. Für Lebensmittel und andere Agrarprodukte weiter fällig | Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) |
| Einfuhrsteuer | 8,1 % oder 2,6 % auf Warenwert, Versandkosten und Zoll. Nicht erhoben, wenn sie höchstens 5 CHF beträgt | BAZG |
Zusätzlich verlangen Post und Paketdienste meist eine Verzollungsgebühr vom Empfänger. Bei kleinen Bestellungen kann sie höher sein als die Steuer. Weisen Sie Schweizer Kunden im Shop darauf hin, oder versenden Sie verzollt und versteuert (DDP), wenn Sie in der Schweiz registriert sind.
Die Ausfuhr aus Deutschland oder Österreich
Abschnitt betitelt „Die Ausfuhr aus Deutschland oder Österreich“Auf Ihrer Seite der Grenze ist der Verkauf in die Schweiz eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (in Deutschland § 4 Nr. 1a und § 6 UStG, in Österreich § 7 UStG 1994). Sie stellen die Rechnung ohne deutsche oder österreichische Umsatzsteuer aus, wenn Sie die Ausfuhr nachweisen können:
- bei Sendungen mit Ausfuhranmeldung den Ausgangsvermerk aus ATLAS (in Österreich aus e-zoll)
- bei Postsendungen und Paketen die Versandbelege, aus denen hervorgeht, dass die Ware die EU verlassen hat
Ohne Nachweis müssen Sie die Lieferung wie einen Inlandsverkauf mit 19 % oder 20 % Umsatzsteuer behandeln.
Registrierung bei der ESTV
Abschnitt betitelt „Registrierung bei der ESTV“Wenn Sie sich registrieren müssen:
- Steuervertreter bestimmen: Ohne Sitz in der Schweiz brauchen Sie einen Steuervertreter mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz
- Online anmelden: Die Anmeldung läuft über das ePortal der ESTV. Sie erhalten eine MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST
- Sicherheit leisten: Die ESTV kann eine Sicherheitsleistung verlangen, meist als Bankgarantie oder Barhinterlage
- Abrechnen: In der Regel rechnen Sie vierteljährlich ab, nach der effektiven Methode mit Vorsteuerabzug
Beispiel: ein Kosmetik-Onlineshop aus München
Abschnitt betitelt „Beispiel: ein Kosmetik-Onlineshop aus München“Ein Münchner Onlineshop für Naturkosmetik verkauft über Shopify auch in die Schweiz. Eine typische Bestellung liegt bei 45 CHF einschließlich Versand.
Vor der Registrierung: Die Einfuhrsteuer für ein Paket über 45 CHF beträgt 3,65 CHF (8,1 %). Das liegt unter 5 CHF, also erhebt der Zoll keine Steuer. In Deutschland ist der Verkauf eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Zoll fällt für Kosmetik nicht an.
Mit wachsendem Umsatz: Im letzten Jahr hat der Shop 2.800 solcher Pakete in die Schweiz geschickt, zusammen für 126.000 CHF. Weil die Kleinsendungen 100.000 CHF übersteigen, greift die Versandhandelsregelung. Der Shop bestimmt einen Steuervertreter in Zürich, registriert sich bei der ESTV und berechnet nun auf jede Schweizer Bestellung 8,1 % MWST. Ein Gesichtsöl für 41,63 CHF netto kostet den Kunden 45,00 CHF. Die Einfuhrsteuer zahlt der Shop selbst und zieht sie als Vorsteuer ab.
Verwandte Ratgeber
Abschnitt betitelt „Verwandte Ratgeber“- USt-IdNr. und UID-Nummer prüfen
- OSS-Verfahren: Umsatzsteuer bei Verkäufen an Privatkunden in der EU
- E-Rechnungspflicht in Deutschland
- Mehrwertsteuer-Rechner (Englisch)
Offizielle Informationen
Abschnitt betitelt „Offizielle Informationen“- ESTV: MWST-Steuersätze
- ESTV: Steuerpflicht und Versandhandel
- BAZG: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Häufige Fragen
Abschnitt betitelt „Häufige Fragen“Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?
Abschnitt betitelt „Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?“Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Normalsatz der Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) 8,1 %. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Medikamente haben den reduzierten Satz von 2,6 %, Übernachtungen in Hotels den Sondersatz von 3,8 %.
Muss ich als deutsches Unternehmen Schweizer Mehrwertsteuer abrechnen?
Abschnitt betitelt „Muss ich als deutsches Unternehmen Schweizer Mehrwertsteuer abrechnen?“Nur wenn Sie in der Schweiz steuerpflichtig werden. Das ist der Fall, wenn Ihr weltweiter Umsatz mindestens 100.000 CHF im Jahr beträgt und Sie Lieferungen oder Leistungen in der Schweiz erbringen, zum Beispiel mit einem Lager in der Schweiz, mit Kleinsendungen über die Versandhandelsregelung oder mit digitalen Leistungen an Privatkunden. Schicken Sie Ware nur gelegentlich in die Schweiz, zahlt der Kunde die Einfuhrsteuer beim Zoll.
Was ist die Versandhandelsregelung in der Schweiz?
Abschnitt betitelt „Was ist die Versandhandelsregelung in der Schweiz?“Ein ausländischer Versandhändler muss sich in der Schweiz registrieren, wenn er im Jahr für mindestens 100.000 CHF Kleinsendungen in die Schweiz verschickt. Kleinsendungen sind Pakete, bei denen die Einfuhrsteuer höchstens 5 CHF beträgt und deshalb nicht erhoben wird. Danach berechnet der Händler auf alle Verkäufe in die Schweiz die Schweizer Mehrwertsteuer.
Fällt beim Versand in die Schweiz Zoll an?
Abschnitt betitelt „Fällt beim Versand in die Schweiz Zoll an?“Für Industrieprodukte wie Kleidung, Elektronik oder Kosmetik nicht mehr: Die Schweiz hat die Industriezölle am 1. Januar 2024 abgeschafft. Für Lebensmittel und andere Agrarprodukte fallen weiter Zölle an. Die Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer bei der Einfuhr) wird trotzdem erhoben, sobald sie mehr als 5 CHF beträgt.
Wie sieht eine Schweizer MWST-Nummer aus?
Abschnitt betitelt „Wie sieht eine Schweizer MWST-Nummer aus?“Schweizer Unternehmen haben eine UID im Format CHE-123.456.789. Ist das Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert, folgt der Zusatz MWST: CHE-123.456.789 MWST. Prüfen können Sie die Nummer im UID-Register des Bundesamts für Statistik.
Brauche ich einen Steuervertreter in der Schweiz?
Abschnitt betitelt „Brauche ich einen Steuervertreter in der Schweiz?“Ja. Ein Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz muss für die Registrierung einen Steuervertreter mit Sitz in der Schweiz bestimmen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kann zusätzlich eine Sicherheitsleistung verlangen.